Epidemiegesetz - Schlussanzeige
Das Epidemiegesetz wurde als Grundlage zur Erkennung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten erlassen. Ziel ist die Ausbreitung von Infektionskrankheiten mit hohem Gefährdungspotential für die öffentliche Gesundheit zu verhindern.
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Informationen zu den Meldeformularen nach dem Epidemiegesetz